PAUSCHAL-
FÖRDERUNG

Wir bedanken uns für die großzügig gewährten Fördermittel, die unsere Arbeit für die Betroffenen ermöglicht.

Pauschalförderung auf Bundesebene (ab 2022)

Seit 2022 wird unsere Arbeit durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.
Zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gehören

  • der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband, GbR
  • der BKK Dachverband e. V.
  • der IKK e. V.
  • die KNAPPSCHAFT
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

2024: 10.393,39 Euro
2023:   3.807,90 Euro
2022: 17.500,00 Euro

 

Förderung durch den Runden Tisch Region München (2015 – 2021)

7 Jahre lang hat der Runde Tisch Region München die ARVC-Selbsthilfe kontinuierlich finanziell gefördert. Die insgesamt fast 17.000 Euro haben unsere Arbeit und den Aufbau des Vereins überhaupt erst ermöglicht. Unser Dank gilt auch dem Selbsthilfezentrum München für die Unterstützung bei den Abrechnungen.

2021: 6.714,57 Euro
2020: 1.915,07 Euro
2019: 5.004,93 Euro
2018: 1.657,35 Euro
2017:    668,64 Euro
2016:    366,10 Euro
2015:    538,04 Euro