Ist ein Patient oder eine Patientin erst einmal diagnostiziert, müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen stattfinden, um den Krankheitsverlauf zu überwachen, das Risiko zu reevaluieren und ggf. Therapien neu zu beginnen oder anzupassen.
Da ARVC eine familiäre Erkrankung ist, müssen auch die Familienangehörigen der Patienten kardiologisch überwacht werden. In Familien mit bekannter krankheitsverursachender Genvariante müssen nur die Träger dieser Variante nachverfolgt werden, während gennegative Angehörige aus der Überwachung entlassen werden können. Bei Familien, in denen keine Genvariante bekannt ist, sollten alle Familienangehörigen ersten Grades regelmäßig auf Erkrankungssymptome überprüft werden.