Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung stellt sich oft die Frage, inwieweit es möglich oder sinnvoll ist, Versicherungen abzuschließen. Hier tragen wir Infos zu verschiedenen Arten von Versicherungen zusammen.
Reiseversicherung
Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung / Reiserücktrittsversicherung gilt es, das Kleingedruckte zu beachten. Als Versicherungsnehmer sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsvertrag keine Klausel enthält, gemäß derer keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen besteht und die nicht zwischen der versicherten Person bekannten und unbekannten Vorerkrankungen differenziert. Sollte beim Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Vorhandensein einer chronischen Erkrankung gefragt werden, so ist diese Frage durch den Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten.
Bei Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen ist oft die Rede davon, dass nur eine “unerwartete schwere Krankheit” versichert ist.
Unerwartet kann auch eine nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung auftretende chronische oder bestehende Grunderkrankung sein. In diesen Fällen muss geklärt werden, ob die Erkrankung „unerwartet“ aufgetreten ist, das heißt, ob mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderem darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen:
- Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind wie bei ARVC, ist das erneute Auftreten eines Schubes einer solchen Erkrankung versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung unerwartet auftritt.
Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Erkrankung durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (abhängig von der Versicherung, z.B. ein Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben. - Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. bei einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz.
Generell sollte bei Vorerkrankungen vor Reiseantritt der behandelnde Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und die Art der Reise konsultiert werden.
- TIPP
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt am besten schriftlich bestätigen, dass mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustands durch die Reise nicht zu rechnen ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie viele andere chronisch Erkrankte, haben auch ARVC-Patienten Schwierigkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Manchmal gibt es am Arbeitsplatz betriebseigene Berufsunfähigkeitsversicherungen (Firmenrahmenvertrag), bei denen nur wenige Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Fragen Sie doch bei Ihrem Arbeitgeber nach!
Letzte Aktualisierung: 07.10.2024