REISEN

Natürlich können ARVC-PatientInnen auf Reisen gehen. Bei der Planung einer Reise gibt es ein paar Überlegungen, die man ggf. berücksichtigen sollte. Da HerzpatientInnen häufig sensibler auf Wetterwechsel, reagieren, sollten auch ARVC-PatientInnen daher beachten, welche Auswirkungen das Wetter beim Reisen haben kann (s.a. Wetter).

Auswahl des Reiseziels

Bei der Auswahl des Reiseziels ist natürlich vor allem die individuelle Krankheitssituation ausschlaggebend. Vorsicht ist prinzipiell geboten bei Reisen in Länder, in denen große Hitze und tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit vorherrschen. Außerdem kann der Aufenthalt in extremen Höhen (ab 1.200 Metern) sehr kreislaufbelastend sein und ist für Herzkranke auch durch den herrschenden Sauerstoffmangel nur bedingt geeignet. Viele unserer Mitglieder möchten trotzdem auf Reisen, wie sie es vor der Erkrankung gewohnt waren, nicht verzichten. In diesem Fall sollte man unbedingt einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Einlegen von ausreichend Ruhepausen
  • bei Höhe: langsames Aufsteigen, ggf. Zwischenstationen einlegen zur langsamen Anpassung des Organismus
  • bei Hitze: beachten Sie unsere Tipps zum Verhalten bei Hitze, z.B. bei Schwitzen regelmäßiger Ausgleich des Wasserverlusts durch isotonische Getränke.


In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, was für Sie gut möglich ist oder worauf Sie doch Ihrer Gesundheit zuliebe verzichten sollten.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld abzuklären, wo das nächstgelegene geeignete Krankenhaus liegt, das auf Herznotfälle eingerichtet ist. Dies gilt insbesondere für Träger eines Defibrillators. Besuchen Sie die Kliniksuchseiten des ICD-Herstellers oder erkundigen Sie sich direkt bei der Herstellerfirma. Nicht jede Klinik kann jedes Modell auslesen.
Mehr dazu finden Sie auf unserer ICD-Seite

Man sollte unbedingt schriftliche Informationen über die Erkrankung und den Defi dabeihaben, am besten auch in englischer Sprache.

Medikamente

Achten Sie darauf, dass Sie immer genug Vorrat Ihrer gewohnten Medikamente dabeihaben (Richtschnur: 1,5 – 2 mal der erforderlichen Menge). Ihr Medikament ist womöglich im Ausland nicht in der gewohnten Zusammensetzung und Dosierung erhältlich.
Nehmen Sie bei Flugreisen einen ausreichenden Vorrat ins Handgepäck mit für den Fall, dass Ihr Gepäck verspätet ankommt.

Bei Fernreisen ist es ggf. hilfreich, eine Bestätigung des Arztes oder ein Rezept dabei zu haben, dass das Medikament benötigt wird, um bei Kontrollen den Eigenbedarf größerer Mengen beweisen zu können. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob auf langen (Flug-)reisen eine Thromboseprophylaxe sinnvoll ist.
Nehmen Sie einen Vorrat an Paracetamol mit, für den Fall, dass Sie im Urlaub Fieber bekommen. Für Erkältungen helfen Nasentropfen mit Meersalz, das Gurgeln mit warmem Salzwasser oder das Trinken von warmem Wasser mit Zitrone oder Honig, wenn keine Medikamente greifbar sind.

Versicherung

Bei Abschluss einer Reisekrankenversicherung / Reiserücktrittsversicherung sollten Sie das Kleingedruckte beachten. Als Versicherungsnehmer gilt es darauf zu achten, dass der Versicherungsvertrag keine Klausel enthält, gemäß derer keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen besteht und die nicht zwischen der versicherten Person bekannten und unbekannten Vorerkrankungen differenziert.

Sollte beim Abschluss des Versicherungsvertrages nach dem Vorhandensein einer chronischen Erkrankung gefragt werden, so ist diese Frage durch den Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen ist oft die Rede davon, dass nur eine “unerwartete schwere Krankheit” versichert ist.
Unerwartet kann auch eine nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung auftretende chronische oder bestehende Grunderkrankung sein. In diesen Fällen muss geklärt werden, ob die Erkrankung „unerwartet“ aufgetreten ist, das heißt, ob mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderem darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen:
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind wie bei ARVC, ist das erneute Auftreten eines Schubes einer solchen Erkrankung versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung unerwartet auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn die Erkrankung durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (abhängig von der Versicherung, z.B. ein Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt am besten schriftlich bestätigen, dass mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustands durch die Reise nicht zu rechnen ist.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. bei einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz.

Generell sollte bei Vorerkrankungen vor Reiseantritt der behandelnde Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultiert werden.

Anreise per Flugzeug

Fragen Sie Ihren betreuenden Arzt/Ihre Ärztin, ob bei Ihnen eine Thromboseprophylaxe bei langen Flugreisen sinnvoll ist.
Ihre Medikamente sollten Sie im Handgepäck mitnehmen. Denken Sie daran, dass  aufgegebenes Gepäck verloren gehen oder verspätet ankommen, der Abflug sich verzögern oder gar der Flug umgeleitet werden kann.

Stecken Sie die 1,5- bis 2-fache Menge der Medikamentenmenge für die Flugdauer ein. Lassen Sie sich vom Arzt/der Ärztin ein Attest ausstellen, dass Sie persönlich diese Medikamente benötigen, sonst bekommen Sie unter Umständen Schwierigkeiten bei der Handgepäckkontrolle. Auch größere Mengen an Medikamenten im Koffer können auffallen und sollten durch eine ärztliche Bescheinigung begründet werden, um Probleme beim Zoll bei der Einreise zu vermeiden. Hilfreich kann auch die ärztliche Dokumentation des Namens des Arzneimittels inklusive des Namens des Generikums sein (möglichst auch auf Englisch), damit Sie sich bei Verlust oder Mehrbedarf das richtige Medikament vor Ort verschreiben lassen oder es in einer Apotheke besorgen können.

ICD-Träger sollten sich vorab beim Sicherheitspersonal des Flughafens melden. Die Kontrolle wird dann separat durch Abtasten durchgeführt, denn der Defi kann durch die Metalldetektoren beeinträchtigt werden.

Urlaub am Wasser

Herzpatienten sollten sich unbedingt langsam abkühlen (mit Wasser abreiben), bevor sie ins Wasser gehen. Bitte kein Sprung in der Hitze direkt ins kalte Wasser! Der Adrenalinstoß kann gefährliche Rhythmusstörungen auslösen.

Außerdem gilt Vorsicht bei ICD-Trägern:
Insbesondere ein S-ICD (subkutaner Defi) kann Muskelzittern bei großer Wasserkälte als „Herzmuskelzittern“ (und damit Kammerflimmern) fehlinterpretieren und deshalb fälschlicherweise einen sogenannten inadäquaten Schock abgeben. Da dieser ja ohne triftigen Grund und nicht wegen einer lebensgefährlichen Rhythmusstörung erfolgt, ist man dabei meist bei vollem Bewusstsein. Diese Situation gilt es deswegen unbedingt zu vermeiden.
Probleme (sehr selten) für ICD-Träger im Swimmingpool: Sind elektrische Komponenten eines Schwimmbeckens wie Filter oder Lampen nicht angemessen geerdet oder isoliert, kann es durch elektromagnetische Interferenz zu Fehlfunktionen an Herzschrittmachern und ICDs kommen. Wenn Sie im Pool Schwindel, Benommenheit oder Herzrhythmusstörungen verspüren, dann verlassen Sie den Pool (s.a. Arzneimitteltelegramm vom 19.07.2024).

Vom Tauchen ist eher abzuraten. Erstens können durch den Tauchreflex Herzrhythmusstörungen ausgelöst werden Zweitens setzt man beim Tauchen oft die sogenannte Pressatmung ein, die bei HerzpatientInnen unerwünscht ist. Drittens sollten insbesondere ICD-Träger wegen des erhöhten Drucks unter Wasser auf keinen Fall zu tief tauchen.

Notfall auf Reisen

Symptome, bei denen Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen sollten:

  • Schwindel
  • Bewusstlosigkeit
  • anhaltendes Herzrasen
  • anhaltende / zunehmende Herzrhythmusstörungen
  • Druckgefühl auf der Brust
  • Kurzatmigkeit
  • auffälliger Leistungsabfall

Bei der Deutschen Herzstiftung kann man Notfallausweise für Herzpatienten Medikamentenpässe und Übersetzungshilfen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch (Sprachführer West) sowie Griechisch, Türkisch, Russisch, Tschechisch und Polnisch (Sprachführer Ost) für den Herznotfall im Ausland bestellen, einzeln oder als Set (Reise-Set, Herznotfall-Set).
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Weitere Reisetipps

Die Deutsche Herzstiftung bietet in ihrem Reise-Set viele nützliche Reisetipps, einen Notfallausweis und einen Sprachführer mit wichtigen Verständigungshilfen für den Herznotfall.
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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

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